Wie wird die e-Rechnung berücksichtigt?
Ab dem 01.01.2025 müssen Betriebe lediglich e-Rechnungen annehmen können, es ist noch nicht verpflichtend e-Rechnungen zu versenden.
e-Rechnungen zu versenden wird voraussichtlich ab 1. Januar 2027 verpflichtend. Der FewoManager wird rechtzeitig die Funktion zur Verfügung stellen.